Öffentliche Auflage der BZO

Vor einigen Wochen lag sie in sämtlichen Briefkästen der Stadt Luzern: die Revision der Bau- und Zonenordnung. Noch bis zum 16. September liegen die Revisionspläne auf.  Die Unterlagen können im Stadthaus bei der Dienstabteilung Stadtentwicklung am Hirschengraben 17 eingesehen werden. Täglich geben Fachleute der Stadtentwicklung Auskunft, jeweils von 8 bis 9 Uhr und von 16 bis 17 Uhr. Während der Auflagefrist ist es möglich, gegen die Teilzonenpläne sowie das Bau- und Zonenreglement Einsprache zu erheben. Im Wesemlinquartier sind keine grundlegenden Veränderungen vorgesehen.
Während der Vernehmlassung hat sich der Vorstand des Quartiervereins grundsätzlich positiv zum Entwurf der neuen Bau- und Zonenordnung geäussert, wies jedoch auf ein paar heikle Punkte hin wie z.B. auf die verdichtete Bebauung an gewissen Hanglagen.
 
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