Regierung bewilligt Dreilindenparkzone

Die Luzerner Regierung hat die Dreilindenparkzone genehmigt. Zwei Beschwerden gegen die Änderung des Zonenplans wurden abgewiesen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Noch ist offen, ob der Entscheid vor Gericht weitergezogen wird.

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern hatten die Umzonung bereits im November 2020 an der Urne beschlossen, dies im Rahmen der Änderung des städtischen Zonenplans. Die neugeschaffene Dreilindenparkzone hat den Zweck, die denkmalgeschützte Baugruppe – die Villa Vicovaro, das Ökonomiegebäude, das Pförtnerhaus, die künstliche Torruine sowie verschiedene Skulpturen und eine Grotte – zu erhalten. Zudem ist der öffentliche Park im Inventar der schützenswerten Ortsbilder eingetragen.

Skulpturenpark geplant

Die Genehmigung der Dreilindenparkzone macht den Weg frei für den geplanten Skulpturenpark des Kunstsammlers Robert Landau, der in der Villa Vicovaro den Firmensitz der Finartis einrichten und im Park Skulpturen ausstellen will.

Noch ist unklar, ob die Beschwerdeführer den Entscheid der Regierung vor Gericht weiterziehen, wie diese gegenüber der Luzerner Zeitung erklärten. Sie hatten laut eigenen Angaben die Beschwerden eingereicht, weil sie befürchten, dass der Zugang zum öffentlichen Park eingeschränkt werden könnte.

(Publiziert 27.01.22)

Die Villa Vicovaro im Dreilindenpark.                      (Foto: Urs Schlatter)


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